Gibt es Gerechtigkeit für Mobbingopfer?
Es gibt Formen von Mobbing, bei denen Versuche
unternommen werden, den durch Mobbing entstandenen gesundheitlichen Schaden des Opfers wieder gutzumachen, um die Mobbingabsicht zu vertuschen. Dann hat man als Beklagter die Möglichkeit, es so darzustellen, dass die Krankheit der Klägerin nicht durch Mobbing verursacht wurde, sondern sie schon von Anfang an psychisch beeinträchtigt gewesen wäre und es so zu Missverständnissen kam. Hätte man böse Absichten gehabt, dann hätte man nicht alles versucht, die Arbeitsfähigkeit der Klägerin wieder herzustellen - beispielsweise durch die Reha. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit dem Vorschlag des behandelnden Arztes, eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchzuführen, zugestimmt, was sie ja auch nicht getan hätte, wenn man die Klägerin hätte loswerden wollen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Richter dieser Argumentation folgt.
Gerechtigkeit für Mobbingopfer gibt es vor deutschen Gerichten nicht. Laut eines Artikels auf Spiegel Online vom 07.04.2014 hatten nicht einmal 5% der 1300 Klagen, die seit 2002 wegen Mobbing eingereicht wurden, Erfolg. Das Problem dabei ist, dass Mobbing formaljuristisch keine Straftat ist und es keine Strafrechtsparagraphen für solche Handlungen gibt. Erschwerend kommt hinzu, dass die alleinige Beweislast beim Arbeitnehmer liegt, der aus seinem Arbeitsverhältnis herausgemobbt wurde. In den seltensten Fällen lassen sich Zeugen finden, sodass heimliche Gesprächsmitschnitte das einzige Beweismittel wären, die wiederum nicht verwendet werden können, weil das heimliche Mitschneiden eine strafbare Handlung ist und Notwehrsituationen bei Mobbing nicht anerkannt werden, da Mobbing nach deutschem Recht keine Straftat ist.
Besserer Schutz vor Mobbing angemahnt
Peter Wickler, ehemaliger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen, sieht es als großes Manko an, dass es in Deutschland kein Mobbingschutzgesetz gibt und durch dieses die Beweislast zu Gunsten der Mobbingopfer umgekehrt werden würde, was er einfordert.
Da ist der Bürger im Straßenverkehr besser geschützt als im Berufsleben und das könne nicht sein.
In den Regierungsparteien hat dieses Problem keine hohe Priorität - zumindest nicht so hoch, dass man Gesetzesinitiativen in den deutschen Bundestag einbringt. Immerhin macht sich Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei Bündnis 90/Die Grünen für ein Mobbingschutzgesetz stark. Wenn es in Zukunft ein solches Gesetz in Deutschland geben sollte, sind auch Klagen gegen Mobbing ratsam und haben Aussicht auf Erfolg. Doch bis es soweit ist, bleibt den Mobbingopfern nur, ihre negativen Erfahrungen psychisch zu verarbeiten und nach vorne zu sehen.
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