Was bringt mir Ute Albrecht?
Bewerbungsmagazin
Inhaltsverzeichnis
Türöffner zum Vorstellungsgespräch
Harte Personalerfragen
Downloads
Gästebuch
Mobbingberatung
Unterlagencheck
Klientenfeedback
Suchen
 
 
Was tun bei der Abmahnung?

Teil 2: Rechtmäßigkeit einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist nur dann rechtswirksam, wenn

  1. Ihr vertragswidriges Verhalten mit Angabe von Datum und Uhrzeit beschrieben wird und Zeugen dafür genannt werden.
  2. Ihr Chef Ihr Verhalten ausdrücklich missbilligt und Sie auf korrektes Verhalten hingewiesen hat,
  3. er Ihnen mitzuteilte, dass Sie im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann ist die Abmahnung arbeitsrechtlich unwirksam.



Teil 1    Teil 3    Teil 4    Teil 5    Teil 6    top

Teil 7    Teil 8    Teil 9    Teil 10    Teil 11    Teil 12

Teil 13    Teil 14    Teil 15

Zurück zu „Konstruktiv mit Frust umgehen“





Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


Baderstraße 4
38723 Seesen
(0 53 81) 49 18 07
(01 60) 6 35 94 03
ute.albrecht@bewerbungsberatung-albrecht.de