Was tun bei der Abmahnung?
Teil 2: Rechtmäßigkeit einer Abmahnung
Eine Abmahnung ist nur dann rechtswirksam, wenn
- Ihr vertragswidriges Verhalten mit Angabe von Datum und Uhrzeit beschrieben wird und Zeugen dafür genannt werden.
- Ihr Chef Ihr Verhalten ausdrücklich missbilligt und Sie auf korrektes Verhalten hingewiesen hat,
- er Ihnen mitzuteilte, dass Sie im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann ist die Abmahnung arbeitsrechtlich unwirksam.
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