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Was tun bei der Abmahnung?

Wenn der Chef Ihnen eine Abmahnung schickt



Sie schauen ungläubig auf die Abmahnung, die Sie gerade aus Ihrem Briefkasten geholt haben und sind ganz fassungslos. Ausgerechnet Sie bekommen eine Abmahnung, obwohl Sie in Ihrem Beruf doch immer Ihr Bestes geben. Ihres Wissens hatten Sie auch keinen Ärger am Arbeitsplatz und Sie haben keinen Fehler gemacht.

„Muss ich mir das gefallen lassen?“

Sie können nach den §§ 84 u. 85 BetrVG gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen und verlangen, dass sie aus Ihrer Personalakte entfernt wird. Sie können Ihren Chef auch beim Arbeitsgericht verklagen. Allerdings ist eine Klage nicht ratsam, denn beim Gerichtsverfahren hat Ihr Chef den Vorteil, neue Beweise liefern zu können. Außerdem lernt er durch das Gerichtsverfahren, formaljuristisch korrekte Abmahnungen zu schreiben.

Es ist besser, sich außergerichtlich zu einigen. Fragen Sie Ihre Kollegen, ob ein vertragswidriges Fehlverhalten Ihrerseits vorliegt. Reden Sie mit Ihrem Chef. Er kann Sie z. B. nicht einfach abmahnen, weil ihm neuerdings Ihre Nase nicht mehr passt.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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